Energieberatung bleibt auch 2024 förderfähig

Als Basis aller energetische Sanierungsmaßnahmen ist eine kompetente Energieberatung durch Energieeffizienz-Experten unerläßlich.

Auch der Gesetzgeber ist sich darüber im klaren und fördert die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude durch die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen.

Wir betreuen unser Kunden ohne wenn und aber – und stellen gerne unser gesamtes Know-How zur Verfügung, um für Sie die richtigen Förderungen zu erhalten.

Zögern Sie nicht und lassen sich beraten – natürlich vollkommen unverbindlich.

„Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft.

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.“

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html

WERNHER RÖSLER
INGENIEURE · ENERGIEBERATUNG & FÖRDERUNG

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